- Es können nur Arbeiten eingereicht werden über soziale Themen mit einem Bezug zu oder soziale Projekte in Baden-Württemberg.
- Eingereicht werden dürfen Arbeiten von angestellten oder freien Journalisten sowie von Volontären.
- Pro Person dürfen maximal drei Arbeiten eingereicht werden.
- Die eingereichten Arbeiten müssen in der Zeit vom 15. April 2011 bis 15. April 2012 in einem Printmedium, im Funk oder im Fernsehen veröffentlicht bzw. gesendet worden sein.
- Nicht eingereicht werden können Arbeiten, die ausschließlich in den eigenen Zeitschriften der Diakonie oder anderer Träger der freien oder öffentlichen Wohlfahrtspflege erschienen sind.
- Den Arbeiten sind Informationen zur Person (beruflicher Werdegang) der Autorin / des Autors beizufügen.
- Print-Arbeiten sind im Original oder als Kopie des Originals einzureichen. Sie sollen kopierfähig und nicht größer als DIN A3 sein. Serien, komplette Zeitschriften und mehrseitige Beiträge müssen in 12-facher Ausfertigung eingesandt werden.
Hörfunkbeiträge sind als Audio-CD mit genauer Längenangabe als reine Wortbeiträge ohne Musik-Einspielungen einzureichen; Fernsehbeiträge als DVD mit genauer Längenangabe sowie Sendetermin und –ort. - Der Autor / die Autorin ist damit einverstanden, dass die Arbeiten gegebenenfalls in Medien der Diakonie veröffentlicht werden. Bei Einreichung durch einen Leser wird die Genehmigung von der Autorin / dem Autor eingeholt.
- Es werden nur Beiträge von Personen berücksichtigt, die in den beiden Jahren zuvor nicht mit dem Diakonie-Journalistenpreis in Baden-Württemberg ausgezeichnet wurden - ausgenommen beim Sonderpreis Inklusion.
Das Faltblatt zur Ausschreibung und ein Formblatt zur Einreichung von Beiträgen können rechts herunter geladen werden.