Ausschreibungsbedingungen

  1. Es können nur Arbeiten eingereicht werden über soziale Themen mit einem Bezug zu oder soziale Projekte in Baden-Württemberg.
  2. Eingereicht werden dürfen Arbeiten von angestellten oder freien Journalisten sowie von Volontären.
  3. Pro Person dürfen maximal drei Arbeiten eingereicht werden.
  4. Die eingereichten Arbeiten müssen in der Zeit vom 15. April 2011 bis 15. April 2012 in einem Printmedium, im Funk oder im Fernsehen veröffentlicht bzw. gesendet worden sein.
  5. Nicht eingereicht werden können Arbeiten, die ausschließlich in den eigenen Zeitschriften der Diakonie oder anderer Träger der freien oder öffentlichen Wohlfahrtspflege erschienen sind.
  6. Den Arbeiten sind Informationen zur Person (beruflicher Werdegang) der Autorin / des Autors beizufügen.
  7. Print-Arbeiten sind im Original oder als Kopie des Originals einzureichen. Sie sollen kopierfähig und nicht größer als DIN A3 sein. Serien, komplette Zeitschriften und mehrseitige Beiträge müssen in 12-facher Ausfertigung eingesandt werden.
    Hörfunkbeiträge sind als Audio-CD mit genauer Längenangabe als reine Wortbeiträge ohne Musik-Einspielungen einzureichen; Fernsehbeiträge als DVD mit genauer Längenangabe sowie Sendetermin und –ort.
  8. Der Autor / die Autorin ist damit einverstanden, dass die Arbeiten gegebenenfalls in Medien der Diakonie veröffentlicht werden. Bei Einreichung durch einen Leser wird die Genehmigung von der Autorin / dem Autor eingeholt.
  9. Es werden nur Beiträge von Personen berücksichtigt, die in den beiden Jahren zuvor nicht mit dem Diakonie-Journalistenpreis in Baden-Württemberg ausgezeichnet wurden - ausgenommen beim Sonderpreis Inklusion.
     

Das Faltblatt zur Ausschreibung und ein Formblatt zur Einreichung von Beiträgen können rechts herunter geladen werden.